Treuhand
08/2026

Zeitenwende im Schweizer Steuerrecht: Was die Annahme der Individualbesteuerung für dich, dein Einkommen und dein Unternehmen bedeutet

Michael Wyss
15
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Die Schweizer Stimmbevölkerung hat mit dem Grundsatzentscheid zur Einführung der zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung eine der tiefgreifendsten Steuerreformen der letzten Jahrzehnte beschlossen. Das bisherige Prinzip der gemeinsamen Besteuerung von Ehepaaren, welches das schweizerische Steuersystem über Generationen hinweg geprägt hat, wird damit schrittweise durch ein Modell abgelöst, bei welchem jede erwachsene Person eine eigene Steuererklärung ausfüllt und individuell besteuert wird.

Für Steuerpflichtige, Familien, Selbständigerwerbende sowie KMU bringt dieser Systemwechsel fundamentale Veränderungen mit sich. Was auf politischer Ebene oft als Beseitigung der sogenannten «Heiratsstrafe» zusammengefasst wird, entpuppt sich bei genauer kaufmännischer und steuerrechtlicher Betrachtung als komplexes Regelwerk mit Gewinnern, Verlierern und erheblichem Anpassungsbedarf.

In diesem ausführlichen Leitfaden zeige ich dir auf, wie das bisherige System funktioniert hat, welche Mechanismen mit der Individualbesteuerung eingeführt werden, welche finanziellen Konsequenzen auf unterschiedliche Haushaltsformen zukommen und wie der zeitliche Fahrplan für Bund und Kantone aussieht.

1. Die Ausgangslage: Ehepaar-Faktoren und die «Heiratsstrafe»

Um die Tragweite der Reform zu verstehen, ist ein Blick auf das bisherige System unerlässlich. Nach bisherigem Recht bildeten Ehepaare sowie eingetragene Partnerschaften eine steuerliche Einheit. Ihre gesamten Einkünfte und Vermögenswerte wurden zusammengezählt und gemeinsam veranlagt.  

Da in der Schweiz die Steuertarife progressiv ausgestaltet sind, stieg der Grenzsteuersatz bei steigendem Gesamteinkommen überproportional an. Verdienten beide Partner gut, katapultierte die Zusammenrechnung das Paar in hohe Progressionsstufen. Trotz Entlastungsmassnahmen wie dem Verheiratetentarif oder dem Zweiverdienerabzug zahlten Doppelverdiener-Ehepaare bei gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit oft spürbar mehr Steuern als ein unverheiratetes Konkubinatspaar mit identischen Löhnen.

Gleichzeitig wirkte sich dieser Effekt negativ auf den Arbeitsmarkt aus: Für den Zweitverdienenden, statistisch betrachtet meist die Frau, lohnte sich eine Erhöhung des Arbeitspensums steuerlich kaum. Nach Abzug von Steuern, Krankenkassenprämien und ausserfamiliären Kinderbetreuungskosten blieb vom zusätzlichen Einkommen oft nur ein geringer Teil übrig.

2. Das Kernprinzip der Individualbesteuerung  

Mit der Reform wird die Besteuerung vollständig vom Zivilstand entkoppelt. Massgebend ist künftig einzig und allein die individuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit jeder einzelnen steuerpflichtigen Person.

Die wesentlichen Pfeiler der neuen Gesetzgebung

  • Zwei separate Steuererklärungen: Jeder Ehepartner füllt künftig eine eigene, vollumfängliche Steuererklärung aus.  
  • Zuweisung nach zivilrechtlichem Eigentum: Einkünfte aus Erwerbstätigkeit werden derjenigen Person zugerechnet, die sie erwirtschaftet. Vermögenswerte sowie daraus resultierende Erträge (wie Bankzinsen, Dividenden oder Liegenschaftserträge) werden gemäss den tatsächlichen Eigentumsverhältnissen beziehungsweise dem Güterstand zugewiesen.
  • Einheitlicher Steuertarif: Der bisherige Sondertarif für Verheiratete entfällt. Es gilt ein überarbeiteter Grundtarif für alle Steuerpflichtigen, bei welchem tiefere und mittlere Einkommen entlastet werden.  
  • Aufteilung von Kinderabzügen: Bei verheirateten Paaren mit gemeinsamen Kindern werden die Abzüge für Kinder sowie die Kosten für Drittbetreuung standardmässig hälftig auf beide Partner aufgeteilt. Bei der direkten Bundessteuer wird der Kinderabzug von 6'800 Franken auf 12'000 Franken angehoben, um Familien gezielt zu stützen.  

3. Finanzielle Auswirkungen: Wer profitiert und wer verliert?

Die finanziellen Konsequenzen der Individualbesteuerung hängen primär davon ab, wie sich das Gesamteinkommen innerhalb einer Partnerschaft verteilt.

Doppelverdiener mit ähnlichem Einkommen

Paare, bei denen beide Partner etwa zu gleichen Teilen zum Haushaltseinkommen beitragen (beispielsweise 50:50 oder 60:40), gehören zu den grössten Nutzniessern der Reform. Durch den Wegfall der Progression auf das Gesamteinkommen sinkt die Steuerbelastung teils um mehrere tausend Franken pro Jahr. Dies betrifft sowohl junge Paare ohne Kinder als auch Ehepaare im Rentenalter mit zwei vergleichbaren Renteneinkünften.

Einverdiener-Ehepaare und Paare mit stark ungleicher Einkommensverteilung  

Haushalte, in denen eine Person den Hauptteil des Einkommens erzielt und der andere Partner kein oder nur ein geringes Nebeneinkommen aufweist (etwa 100:0 oder 80:20), müssen mit einer Mehrbelastung rechnen. Da das gesamte Einkommen nur auf eine Steuererklärung fällt und der bisher dämpfende Verheiratetentarif entfällt, greift die volle Progression. Der erhöhte Kinderabzug kann diese Mehrbelastung bei Familien zwar abfedern, vermag sie in höheren Einkommensklassen jedoch nicht vollständig zu kompensieren.  

Alleinstehende und Konkubinatspaare

Unverheiratete Personen werden formell bereits heute individuell besteuert. Dennoch sind sie von der Reform betroffen, da der allgemeine Steuertarif angepasst wird. Alleinstehende mit tiefen bis mittleren Einkommen werden leicht entlastet, während sehr hohe Einkommen aufgrund leicht erhöhter oberer Progressionssätze tendenziell minimal mehr Steuern entrichten.  

4. Auswirkungen auf Arbeitsmarkt und KMU

Aus volkswirtschaftlicher Sicht war der Beschäftigungseffekt einer der zentralen Treiber für die Reform. Da das Zusatzeinkommen eines zweiten Partners künftig nicht mehr mit dem Grenzsteuersatz des Erstverdieners besteuert wird, steigt der finanzielle Anreiz für eine Ausweitung des Erwerbspensums deutlich.

Für Schweizer Unternehmen und insbesondere KMU ergeben sich daraus konkrete Chancen:

  • Milderung des Fachkräftemangels: Gut ausgebildete Fachkräfte, welche ihr Pensum nach der Familiengründung stark reduziert hatten, können nun wirtschaftlich attraktiver in höhere Pensen zurückkehren.
  • Bedarf an flexiblen Arbeitsmodellen: KMU sind gefordert, attraktive Rahmenbedingungen wie Jobsharing, flexible Jahresarbeitszeiten und Homeoffice-Möglichkeiten anzubieten, um dieses Potenzial voll auszuschöpfen.
  • Lohnadministration: Die betriebliche Lohnbuchhaltung wird durch die Reform nicht direkt verkompliziert, da die Lohnabrechnung weiterhin das Bruttoeinkommen abbildet. Allerdings wird die steuerliche Beratung und Betreuung von Mitarbeitenden und Inhabern an Bedeutung gewinnen.

5. Knacknuss Vermögen, Liegenschaften und gemeinsame Schulden

Während die Aufteilung von Lohneinkünften und Renten relativ simpel ist, stellt die Zuweisung von Vermögenswerten in der Praxis eine der anspruchsvollsten Aufgaben dar.

  • Bankkonten und Wertschriften: Einzelkonten und Depots werden dem jeweiligen Inhaber zugewiesen. Bei gemeinsamen Konten (Compte-Joint) oder Gemeinschaftsdepots wird mangels anderer vertraglicher Vereinbarungen eine hälftige Zuteilung vorgenommen.
  • Wohneigentum und Eigenmietwert: Das gemeinsame Eigenheim erfordert eine genaue Zuordnung nach Grundbucheintrag. Sind beide Partner je zur Hälfte Miteigentümer, werden auch der Eigenmietwert (beziehungsweise künftige Nachfolgemodelle), Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten hälftig in beiden Steuererklärungen deklariert.
  • Schulden: Hypotheken und sonstige Kredite werden nach der rechtlichen Verpflichtung zugewiesen. Bei solidarischer Haftung beider Eheleute erfolgt die Aufteilung analog zum zugrundeliegenden Vermögenswert.
  • Inhabergeführte KMU: Hält ein Ehepartner Anteile an einer Familien-AG oder GmbH, werden der Vermögenssteuerwert der Aktien sowie anfallende Dividenden vollumfänglich in dessen Steuererklärung veranlagt.

6. Herausforderungen für die Kantone und der Zeitplan

Die Verabschiedung auf Bundesebene ist der Startschuss für eine mehrjährige Umsetzungsphase. Die Individualbesteuerung gilt obligatorisch für alle drei staatlichen Ebenen: Bund, Kantone und Gemeinden.  

Aufgrund der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie liegt die Ausgestaltung der kantonalen Steuertarife weiterhin in der Kompetenz der einzelnen Kantone. Dies bedeutet:  

  • Kantonsgesetze müssen revidiert werden: Sämtliche 26 Kantone müssen ihre kantonalen Steuergesetze anpassen und in den Kantonsparlamenten beraten, wobei in vielen Kantonen zusätzliche Volksabstimmungen folgen werden.  
  • Massive IT-Anpassungen: Die kantonalen Steuerverwaltungen müssen ihre IT-Infrastruktur komplett umbauen. Die Anzahl der zu verarbeitenden Steuererklärungen wird sprunghaft um rund 1.5 bis 1.7 Millionen Dossiers ansteigen.
  • Übergangsfristen: Für die vollständige Umsetzung wird den Kantonen eine mehrjährige Frist eingeräumt. Es ist daher mit einer gestaffelten Einführung zu rechnen, bis das System schweizweit flächendeckend in Kraft tritt.

7. Was du als Steuerpflichtiger jetzt vorkehren kannst

Auch wenn die Umsetzung noch etwas Zeit in Anspruch nimmt, empfiehlt es sich, die eigene finanzielle Situation frühzeitig zu analysieren:

  • Pensen und Einkommensverteilung prüfen: Überprüfe gemeinsam mit deiner Partnerin oder deinem Partner, ob eine Anpassung der Arbeitspensen unter den neuen Rahmenbedingungen finanziell und persönlich sinnvoll ist.  
  • Eigentumsverhältnisse klären: Stelle sicher, dass bei Liegenschaften, Bankkonten und Beteiligungen Klarheit über die tatsächlichen Eigentumsanteile herrscht.
  • Budget und Steuerrückstellungen anpassen: Paare mit traditioneller Einverdiener-Struktur sollten prüfen, ob künftig höhere Steuerrückstellungen gebildet werden müssen. Doppelverdiener können hingegen mit einer Entlastung kalkulieren und diesen finanziellen Spielraum für die private Vorsorge (Säule 3a) nutzen.

Fazit  

Die Einführung der Individualbesteuerung markiert einen historischen Meilenstein in der Schweizer Steuer- und Gesellschaftspolitik. Sie beseitigt veraltete strukturelle Fehlanreize und schafft Gleichbehandlung unabhängig vom Zivilstand. Gleichzeitig verlangt sie von Steuerpflichtigen und Verwaltungen ein Umdenken sowie eine saubere Dokumentation der wirtschaftlichen Verhältnisse.  

Als Treuhänder begleiten wir diesen Wandel aktiv. Wir unterstützen dich dabei, die steuerlichen Konsequenzen für deine Familie oder dein Unternehmen präzise zu berechnen und optimale Vorkehrungen zu treffen.

Bei allfälligen Fragen zur Individualbesteuerung, zur Aufteilung von Vermögenswerten oder zu strategischen Steueroptimierungen stehen wir dir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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