Treuhand
09/2024

Wertfreigrenze am Zoll sinkt auf CHF 150.--

Andreas Graf
5
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Änderung der Wertfreigrenze im Reiseverkehr: Ab 2025 nur noch 150 Franken

Ab dem 1. Januar 2025 gilt im Reiseverkehr eine neue Wertfreigrenze von nur noch 150 Franken pro Person und Tag. Diese Entscheidung wurde am 16. Oktober 2024 vom Bundesrat getroffen und ist das Ergebnis eines Auftrags des Parlaments, um den Einkaufstourismus zu reduzieren und die Steuergerechtigkeit zu fördern.

Zukünftig dürfen Reisende Waren für den persönlichen Gebrauch nur bis zu einem Gesamtwert von 150 Franken steuerfrei einführen. Überschreitet der Wert diesen Betrag, wird die Schweizer Mehrwertsteuer fällig. Diese Regelung steht im Einklang mit mehreren politischen Initiativen, die darauf abzielen, den Einkaufstourismus einzudämmen.

Die Anpassung der Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) wurde nach einer umfangreichen Vernehmlassung beschlossen, in der sich die Mehrheit der Kantone sowie Wirtschaftsvertreter für die Senkung der Wertfreigrenze aussprachen. Während die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) die 150 Franken mehrheitlich unterstützte, sprach sich die Kommission des Ständerates (WAK-S) für eine noch tiefere Grenze von 100 Franken aus.

Die Entscheidung, die Grenze bei 150 Franken zu belassen, wurde getroffen, um den Verwaltungsaufwand für Zoll und Reisende nicht übermässig zu erhöhen. Je niedriger die Grenze, desto mehr Verzollungen wären erforderlich.

Ein praktisches Hilfsmittel für Reisende wird die „QuickZoll“-App sein, die es ermöglicht, Waren selbstständig zur Einfuhr anzumelden und etwaige Abgaben direkt über die App zu bezahlen. Aktuell gilt der reguläre Mehrwertsteuersatz von 8,1 Prozent. Eine reduzierte Verzollung wird voraussichtlich erst ab 2026 über die App möglich sein.

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