Treuhand
11/2024

Wer hat Anspruch auf bezahlte freie Tage?

Selina Bundi
5
min Lesezeit

Feiertage wie Weihnachten, Ostern oder der 1. August sind für viele Arbeitnehmende ein willkommener Anlass, den Berufsalltag hinter sich zu lassen. Doch wie sind die gesetzlichen Regelungen in der Schweiz?  

Gesetzliche Feiertage in der Schweiz  

Der 1. August ist der einzige schweizweit gesetzlich festgelegte Feiertag. Alle weiteren Feiertage werden kantonal geregelt, wobei deren Anzahl zwischen 8 und 15 variiert – abhängig vom Kanton. An diesen Tagen haben Arbeitnehmende grundsätzlich frei, es sei denn, betriebliche Gründe erfordern ihre Anwesenheit.  

Für Feiertage, die auf reguläre Arbeitstage fallen, besteht eine Lohnfortzahlungspflicht. Das bedeutet: Mitarbeitende im Monatslohn werden für diese Tage bezahlt, ohne arbeiten zu müssen.  

Feiertage im Homeoffice

Auch im Homeoffice gelten die üblichen Regelungen. Fällt ein Feiertag auf einen regulären Arbeitstag, haben Mitarbeitende frei und erhalten ihren Lohn. Ausnahmen gibt es nur, wenn im Voraus andere Absprachen getroffen wurden.  

Feiertage während der Ferien  

Fällt ein Feiertag in den Urlaub, zählt dieser nicht als Ferientag. Mitarbeitende haben Anspruch auf einen zusätzlichen Ferientag, sofern der Feiertag auf einen Werktag (Montag bis Freitag) fällt.  

Teilzeitangestellte

Für Teilzeitmitarbeitende im Monatslohn mit festen Arbeitstagen ist die Regelung klar: Feiertage, die auf ihre regulären Arbeitstage fallen, sind bezahlte freie Tage. Bei flexiblen Arbeitstagen wird der Anspruch anteilig berechnet. Ein Beispiel: Bei 10 Feiertagen im Jahr hat eine Person mit einem 50%-Pensum Anspruch auf 5 bezahlte Feiertage, die flexibel genutzt werden können.  

Mitarbeitende im Stundenlohn

Arbeitnehmende im Stundenlohn haben grundsätzlich keinen Anspruch auf bezahlte Feiertage. Häufig wird dies durch einen Feiertagszuschlag von etwa 3,2 % auf den Bruttolohn ausgeglichen, der durchschnittlich 8 Feiertage pro Jahr abdeckt.  

Faire Lösungen für alle

Damit Feiertagsregelungen für alle Mitarbeitenden fair gestaltet sind, bieten sich unterschiedliche Arbeitszeitmodelle an:  

- Jahresarbeitszeit: Feiertage werden unabhängig vom Pensum gleich berücksichtigt.  

- Vertrauensarbeitszeit: Der Fokus liegt auf der Aufgabenerfüllung, nicht auf der Arbeitszeit, und Feiertage können flexibel genutzt werden.  

- Gleitzeit mit Kernarbeitszeit: Feiertage zählen nicht zur Kernarbeitszeit.  

- Arbeitszeitkonten: Feiertage werden als Zeitguthaben verbucht, das flexibel genutzt werden kann.  

Eine transparente und faire Handhabung der Feiertagsregelungen fördert die Zufriedenheit der Mitarbeitenden und minimiert Konflikte.  

Tipps für Arbeitgeber

1. Feiertagsregelungen klar im Arbeitsvertrag oder Personalreglement definieren.  

2. Feiertagsansprüche für Teilzeitangestellte anteilig berechnen.  

3. Für Stundenlöhner angemessene Feiertagszuschläge einplanen.  

4. Flexible Arbeitszeitmodelle für faire Lösungen prüfen.  

5. Regelungen regelmäßig auf gesetzliche Änderungen hin überprüfen.

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